Mobile Blitzer in Neuburg an der Kammel aktuell am Dienstag: Wo am 31.03.2026 Radarkontrollen stattfinden

Achtung, Radarfalle! In Neuburg an der Kammel kann es für Autofahrer am 31.03.2026 teuer werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Dienstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Momentan ist in Neuburg an der Kammel an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu fahren. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.

Neuburg an der Kammel, Kreis Günzburg: Blitzer-Standorte am 31.03.2026 in der Region in Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich St2024, PLZ 86476 in Neuburg an der Kammel, Naichen. Gemeldet wurde der Blitzer am 31.03.2026 um 09:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 31.03.2026, 11:19 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 11:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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