Blitzer in Bettendorf aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 23.07.2026 geblitzt
In Bettendorf wird heute geblitzt! An diesem Donnerstag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Bettendorf am 23.07.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie auf dieser Seite.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Infos zufolge in Bettendorf auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bettendorf gerechnet werden.
Bettendorf, Rhein-Lahn-Kreis: Aktuelle Standorte für mobile Blitzer am 23.07.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Seit 23.07.2026 um 14:58 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich K77 (PLZ 56355 in Bettendorf). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 23.07.2026, 15:17 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.07.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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