Mobile Blitzer in Blomesche Wildnis aktuell am Dienstag: Hier nimmt die Polizei am 13.01.2026 Raser ins Visier
Mobile Blitzer in Blomesche Wildnis! Auch am heutigen Dienstag (13.01.2026) sind Radarkontrollen aufgebaut und ahnden Tempoverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Blomesche Wildnis.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Blomesche Wildnis an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Blomesche Wildnis kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 13.01.2026 die mobilen Radarfallen in Blomesche Wildnis, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein
Seit 13.01.2026 um 08:47 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Sperforkenweg (PLZ 25348) auf Höhe Elbsaal. Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 13.01.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 13.01.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Behalten Sie den Durchblick: Die besten Tipps für beschlagene Autoscheiben
- Wie kann ich mein Auto am Besten winterfest machen?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.