Mobile Blitzer in Kuchelmiß aktuell am Freitag: Wo Sie am 19.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer am heutigen 19.12.2025 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Kuchelmiß unterwegs ist, bekommt bald ein Blitzerfoto aus Felnsburg. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Freitag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Kuchelmiß nach aktuellen Informationen im Augenblick an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 19.12.2025, 15:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarkontrollen am 19.12.2025 in Kuchelmiß, Kreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Geblitzt wird am 📍 Standort Wilsen, PLZ 18292 in Kuchelmiß, Wilsen. Gemeldet wurde der Blitzer am 19.12.2025 um 14:49 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
(Stand von: 19.12.2025, 15:45 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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