Mobile Blitzer in Groß Godems aktuell am Mittwoch: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 17.12.2025
Wer am heutigen Mittwoch in Groß Godems sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 17.12.2025 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Groß Godems.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Groß Godems den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle Radarfallen am 17.12.2025 in Groß Godems, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Seit 17.12.2025 um 07:45 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Parchimer Straße (PLZ 19372 in Groß Godems, Klein Godems). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 17.12.2025, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verstößen im Straßenverkehr - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
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Die Regeln für Radarwarner
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Echtzeitwarnungen vor Blitzern über Geräte sind verboten. Dort ist festgelegt: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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