Blitzer in Wachenheim an der Weinstraße aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 17.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
In Wachenheim an der Weinstraße stehen am Mittwoch mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 17.12.2025 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Wachenheim an der Weinstraße.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Informationen zufolge wird in Wachenheim an der Weinstraße im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Bad Dürkheim sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Wachenheim an der Weinstraße, Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz am 17.12.2025
Geblitzt wird 📍 auf der Weinstraße, PLZ 67157 in Wachenheim an der Weinstraße. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.12.2025 um 10:10 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Stand: 17.12.2025, 14:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 14:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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