Blitzer in Denkte aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 04.08.2026 geblitzt?

Eine Radarfalle kann teuer werden. Wer am heutigen 04.08.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Denktes Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir verraten Ihnen, wo am heutigen Dienstag die mobilen Blitzer versteckt sind und was sonst wichtig ist.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Derzeitigen Informationen zufolge wird in Denkte im Augenblick an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Wolfenbüttel. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Denkte gerechnet werden.

Alle Blitzer am 04.08.2026 in Denkte, Kreis Wolfenbüttel, Niedersachsen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Leipziger Straße, PLZ 38321 in Groß Denkte. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.08.2026 um 07:16 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 04.08.2026, 08:45 Uhr)

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.08.2026, 08:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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