Blitzer in Ziegendorf aktuell am Dienstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 27.01.2026 geblitzt
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 27.01.2026. Auch an diesem Dienstag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Ziegendorf an das vorgeschriebenen Tempo halten, denn es finden Radarkontrollen statt! In diesem Artikel auf news.de finden Sie alle aktuellen Blitzerpositionen in Ziegendorf und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Ziegendorf nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 27.01.2026 die Radarkontrollen in Ziegendorf, Kreis Ludwigslust-Parchim, Mecklenburg-Vorpommern
Seit 27.01.2026 um 14:01 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Hauptstraße (PLZ 19372 in Ziegendorf). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 27.01.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Januar 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.01.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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