Blitzer in Bernbeuren aktuell am Freitag: Wo Sie am 24.04.2026 in eine Radarfalle geraten können
Im Straßenverkehr von Bernbeuren müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Freitag, 24.04.2026) darauf achten, dass sie nicht von einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst werden. An welchen Positionen derzeit geblitzt wird und welche Regelverstöße geahnded werden, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Bernbeuren wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Weilheim-Schongau. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bernbeuren gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 24.04.2026 die Radarkontrollen in Bernbeuren, Kreis Weilheim-Schongau, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich Mühlenstraße, PLZ 86975 in Bernbeuren, Bürstenstiel. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.04.2026 um 07:23 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 24.04.2026, 07:46 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 07:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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