Blitzer in Ober-Flörsheim aktuell am Freitag: Mobile Blitzer am 05.12.2025
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer heute, am 05.12.2025 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Ober-Flörsheims Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar der Entzug des Führerscheins. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Ober-Flörsheim am heutigen Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Ober-Flörsheim den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
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Ober-Flörsheim, Kreis Alzey-Worms: Aktuelle Blitzer-Standorte am 05.12.2025 in der Region in Rheinland-Pfalz
Seit 05.12.2025 um 08:42 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Alzeyer Straße (PLZ 55234 in Ober-Flörsheim). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 05.12.2025, 10:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.12.2025, 10:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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