Blitzer in Rhaunen aktuell am Dienstag: Wo Sie am 06.10.2026 in eine Radarfalle geraten können
Wer am heutigen Dienstag in Rhaunen sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 06.10.2026 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Rhaunen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Rhaunen an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Rhaunen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Rhaunen, Kreis Birkenfeld: Blitzer-Standorte am 06.10.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Achtung am 📍 Standort Kirchstraße (Postleitzahl 55624 in Rhaunen): Wie am 06.10.2026 um 14:38 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 40 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 06.10.2026, 15:15 Uhr)
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Oktober 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Oktober 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Oktober 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.10.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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