Blitzer in Obrigheim (Pfalz) aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 18.04.2026
Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer am heutigen Samstag (18.04.2026) zu schnell auf den Straßen von Obrigheim (Pfalz) unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Obrigheim (Pfalz) am heutigen Samstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Obrigheim (Pfalz) im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.
Alle Blitzer am 18.04.2026 in Obrigheim (Pfalz), Kreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz
Im 📍 Bereich B271, PLZ 67283 in Mühlheim an der Eis, Obrigheim (Pfalz) (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 18.04.2026 um 10:28 Uhr.
(Stand von: 18.04.2026, 11:16 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie stets die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen im April 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im April 2026
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort steht nämlich geschrieben: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.04.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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