Mobile Blitzer in Schenkenberg aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 26.02.2026 Raser ins Visier
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Donnerstag (26.02.2026) zu schnell auf Schenkenbergs Straßen unterwegs ist, dem drohen hohe Strafgelder und sogar temporär Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Schenkenberg am heutigen Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Schenkenberg gerade an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 26.02.2026, 19:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Blitzer am 26.02.2026 in Schenkenberg, Kreis Uckermark, Brandenburg
Geblitzt wird am 📍 Standort L26, PLZ 17291 in Ludwigsburg. Gemeldet wurde der Blitzer am 26.02.2026 um 15:18 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 26.02.2026, 19:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 19:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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