Blitzer in Neustadt an der Orla aktuell am Sonntag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 03.05.2026
Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute (03.05.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Neustadt an der Orla unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Neustadt an der Orla an diesem Sonntag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Neustadt an der Orla an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Standorte für Radarfallen in Neustadt an der Orla, Saale-Orla-Kreis, Thüringen am 03.05.2026
Achtung 📍 auf der Schleizer Straße (Postleitzahl 07806 in Döhlen): Wie am 03.05.2026 um 11:07 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 40 km/h-Zone geblitzt.
(Stand von: 03.05.2026, 11:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Mai 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Mai 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.05.2026, 11:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Clean-Eating: Was verbirgt sich hinter dem Foodtrend aus Hollywood
- Elektroauto zuhause laden: Der richtige Stromanschluss für Ihre Wallbox
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.