Blitzer in Neustadt an der Orla aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.12.2025 geblitzt
Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute (12.12.2025) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Neustadt an der Orla unterwegs ist, dem drohen hohe Strafgelder und sogar temporär Fahrverbot. Bei uns auf news.de finden Sie alle Positionen mobiler Blitzer in Neustadt an der Orla am Freitag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Neustadt an der Orla wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.12.2025, 10:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Hier stehen aktuell am 12.12.2025 die mobilen Radarfallen in Neustadt an der Orla, Saale-Orla-Kreis, Thüringen
Im 📍 Bereich B281, PLZ 07806 in Molbitz (Tempolimit 80 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 12.12.2025 um 09:11 Uhr.
(Stand: 12.12.2025, 10:47 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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