Mobile Blitzer in Dreis-Brück aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 28.04.2026 geblitzt
Mobile Blitzer in Dreis-Brück! Auch am heutigen Dienstag (28.04.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand versteckt und sollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Dreis-Brück.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Dreis-Brück an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Vulkaneifel. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Dreis-Brück gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 28.04.2026 die Blitzer in Dreis-Brück, Kreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird am 📍 Standort Hillesheimer Straße, PLZ 54552 in Dreis. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.04.2026 um 17:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.
(Stand von: 28.04.2026, 19:18 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
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Die Regeln für Blitzerwarner
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.04.2026, 19:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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