Blitzer in Schwaig bei Nürnberg aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 19.04.2026

Wer an diesem Sonntag in Schwaig bei Nürnberg unsachtsam fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 19.04.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Schwaig bei Nürnberg.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Momentan ist in Schwaig bei Nürnberg an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Nürnberger Land sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 19.04.2026 die mobilen Radarfallen in Schwaig bei Nürnberg, Kreis Nürnberger Land, Bayern

Aufgepasst im 📍 Bereich A3 (Postleitzahl 90571 in Malmsbach, Schwaig bei Nürnberg): Wie am 19.04.2026 um 18:46 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 120 km/h-Zone geblitzt.

(Letzte Aktualisierung: 19.04.2026, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.04.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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