Mobile Blitzer in Helse aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 17.12.2025 geblitzt

Im Straßenverkehr von Helse müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Mittwoch (17.12.2025) ganz besonders aufmerksam sein, dass sie die erlaubte Geschwindigkeit einhalten. Wo es derzeit blitzt und welche Regelverstöße geahnded werden, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

Erstellt von - Uhr

Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Helse an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Schleswig-Holstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Helse gerechnet werden.

Alle mobilen Blitzer am 17.12.2025 in Helse, Kreis Dithmarschen, Schleswig-Holstein

Geblitzt wird am 📍 Standort An der B5, PLZ 25709 in Helse, Krumwehl. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.12.2025 um 14:43 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.

(Stand von: 17.12.2025, 15:17 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.12.2025, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere interessante KFZ-Themen:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.