Mobile Blitzer in Hüttenberg aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 23.09.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! Am 23.09.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Hüttenberg kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Infos zufolge in Hüttenberg an insgesamt 2 Orten gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Hessen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Hüttenberg gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Hüttenberg, Lahn-Dill-Kreis, Hessen am 23.09.2026
Geblitzt wird im 📍 Bereich Hessenstraße, PLZ 35625 in Rechtenbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 23.09.2026 um 06:29 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
Seit 23.09.2026 um 06:29 Uhr ist außerdem eine mobile Radarfalle 📍 auf der Hessenstraße (PLZ 35625 in Rechtenbach) gemeldet. Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 23.09.2026, 07:16 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im September 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im September 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.09.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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