Blitzer in Fredeburg aktuell am Dienstag: Hier stehen am 25.08.2026 mobile Radarfallen

Wer am heutigen Dienstag in Fredeburg seinen Tacho nicht im Blick hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 25.08.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Fredeburg.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Geblitzt wird in Fredeburg den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Schleswig-Holstein sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 25.08.2026 in Fredeburg, Kreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein

📍 Auf dem Wensöhlenweg, PLZ 23909 in Fredeburg (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 25.08.2026 um 12:02 Uhr.

(Stand von: 25.08.2026, 12:47 Uhr)

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.08.2026, 12:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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