Mobile Blitzer in Kirchenlamitz aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 03.06.2026 geblitzt
Achtung, Radarfalle! Am 03.06.2026 kann es für Autofahrer in Kirchenlamitz unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Kirchenlamitz gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kirchenlamitz gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Kirchenlamitz, Kreis Wunsiedel im Fichtelgebirge, Bayern am 03.06.2026
Seit 03.06.2026 um 13:45 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Straßenname unbekannt (PLZ 95158 in Niederlamitz). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 03.06.2026, 15:46 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoverstöße im Juni 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im Juni 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Juni 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 15:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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