Mobile Blitzer in Sulzdorf a.d.Lederhecke aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 16.04.2026 geblitzt

In Sulzdorf a.d.Lederhecke stehen am Donnerstag mobile Geschwindigkeitskontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 16.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Sulzdorf a.d.Lederhecke.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Zu schnelle Autofahrer können derzeitigen Infos zufolge in Sulzdorf a.d.Lederhecke auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Sulzdorf a.d.Lederhecke kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Sulzdorf a.d.Lederhecke, Kreis Rhön-Grabfeld: Blitzer-Standorte am 16.04.2026 in der Region in Bayern

Am 📍 Standort B279, PLZ 97528 in Obereßfeld (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.04.2026 um 07:17 Uhr.

(Stand: 16.04.2026, 11:49 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 11:49 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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