Blitzer in Jörl aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 16.05.2026

Achtung, Radarkontrolle! Am 16.05.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Jörl kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Samstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Geblitzt wird in Jörl nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.05.2026, 12:15 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Jörl, Kreis Schleswig-Flensburg: Radarfallen am 16.05.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Achtung am 📍 Standort B200 (Postleitzahl 24992 in Jörl): Wie am 16.05.2026 um 11:59 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 80 km/h-Zone geblitzt.

(Stand von: 16.05.2026, 12:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.05.2026, 12:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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