Blitzer in Kirchdorf an der Amper aktuell am Samstag: Wo Sie am 07.02.2026 in eine Radarfalle geraten können
Geschwindigkeitsmessungen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. Geblitzt am heutigen Samstag, 07.02.2026 auch in Kirchdorf an der Amper. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Standorten der mobilen Blitzer.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
In Kirchdorf an der Amper sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte im Einsatz. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 07.02.2026, 10:45 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Alle Radarkontrollen am 07.02.2026 in Kirchdorf an der Amper, Kreis Freising, Bayern
Seit 07.02.2026 um 08:43 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Römerstraße (PLZ 85414 in Schidlambach). Hier sind 20 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Am 📍 Standort Blumenstraße, PLZ 85414 in Schidlambach, Berghof (Tempolimit 10 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 07.02.2026 um 09:42 Uhr gemeldet.
(Stand: 07.02.2026, 10:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Februar 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.02.2026, 10:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere interessante KFZ-Themen:
- Die eigene Ladestation für E-Autos: Tipps für die richtige Wallbox
- Lifehacks gegen beschlagene Scheiben im Auto
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.