Blitzer in Aholming aktuell am Freitag: Wo Sie am 16.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Temposündern in Aholming drohen diesen Freitag (16.01.2026) deftige Strafen, denn es werden Radarkontrollen durchgeführt. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihre Geschwindkeit achten sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Aholming im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Bayern sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 16.01.2026 die Radarfallen in Aholming, Kreis Deggendorf, Bayern
Geblitzt wird im 📍 Bereich B8, PLZ 94527 in Kühmoos, Probstschwaig. Gemeldet wurde der Blitzer am 16.01.2026 um 08:44 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 100 km/h.
(Stand von: 16.01.2026, 10:46 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Straßenlage entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Januar 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 10:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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