Mobile Blitzer in Ruhstorf a.d.Rott aktuell am Freitag: Wo wird heute, am 16.01.2026 geblitzt?

Radarkontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Ruhstorf a.d.Rott wird auch am heutigen Freitag, 16.01.2026 geblitzt. Wir haben alle Positionen der mobilen Blitzer für Sie.

Erstellt von - Uhr

Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

In Ruhstorf a.d.Rott wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Radarkontrollen am 16.01.2026 in Ruhstorf a.d.Rott, Kreis Passau, Bayern

Achtung im 📍 Bereich Am Hammersberg (Postleitzahl 94099 in Ruhstorf a.d.Rott, Rottersham): Wie am 16.01.2026 um 17:33 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 16.01.2026, 18:45 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.01.2026, 18:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.