Mobile Blitzer in Billigheim-Ingenheim aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 14.04.2026 vor Radarkontrollen in Acht nehmen

Heute wird in Billigheim-Ingenheim die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Dienstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. Auf welchen Straßen in Billigheim-Ingenheim am 14.04.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Die Möglichkeiten für mobile Blitzer sind vielfältig. Auch aus dem Rückraum von Polizeiwagen kann der rote Blitz kommen. (Symbolbild) Bild: dpa / Peter Kneffel

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Infos zufolge in Billigheim-Ingenheim an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Billigheim-Ingenheim, Kreis Südliche Weinstraße: Blitzer-Standorte am 14.04.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Seit 14.04.2026 um 14:02 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Hauptstraße (PLZ 76831 in Ingenheim). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Dazu steht ein Blitzer am 📍 Standort L493, PLZ 76831 in Klingen. Der Standort wurde am 14.04.2026 um 13:47 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.

(Stand von: 14.04.2026, 15:21 Uhr)

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Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Radarwarner

Nach § 23 StVO ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Kontrollmaßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Blitzerwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 15:21 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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