Mobile Blitzer in Budenheim aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 15.07.2026 geblitzt
Auf den Straßen von Budenheim müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Mittwoch (15.07.2026) darauf achten, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. Wo momentan geblitzt wird und wann Sie mit unliebsamer Post rechnen müssen, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Raser können aktuellen Infos zufolge in Budenheim auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Rheinland-Pfalz sind daher ohne Gewähr.
Budenheim, Kreis Mainz-Bingen: Blitzer-Standorte am 15.07.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz
Seit 15.07.2026 um 07:56 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Binger Straße (PLZ 55257 in Budenheim). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 15.07.2026, 11:17 Uhr)
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Juli 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im Juli 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juli 2026
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.07.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Alles rund ums Auto:
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
- Bestens informiert: Alle Eilmeldungen des Tages auf einen Blick
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.