Blitzer in Budenheim aktuell am Dienstag: Wo wird heute, am 31.03.2026 geblitzt?
Mobile Blitzer in Budenheim! Auch heute, am Dienstag, den 31.03.2026 sind Radarkontrollen versteckt und ahnden Geschwindigkeitsverstöße. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Budenheim.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Momentan ist in Budenheim an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Fahrverbot ausgesprochen zu bekommen, wenn man den Fuß auf dem Gas hat. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Mainz-Bingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Budenheim gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Budenheim, Kreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz
Seit 31.03.2026 um 10:43 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Wiesmoorer Straße (PLZ 55257 in Budenheim). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 31.03.2026, 15:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im März 2026
- Bußgelder für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weiteres zum Thema Auto und Verkehr:
- Temporäres und dauerhaftes Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?
- Mehrere Hundert Euro Bußgeld! So teuer wird's bei diesen Ordnungswidrigkeiten im Stau
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.