Mobile Blitzer in Riegel aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 05.11.2025 geblitzt
Autofahrer aufgepasst! Wer am heutigen Mittwoch (05.11.2025) mit zu hohem Tempo auf Riegels Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Riegel am heutigen Mittwoch in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Riegel im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 05.11.2025, 10:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
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Hier stehen aktuell am 05.11.2025 die mobilen Blitzer in Riegel, Kreis Emmendingen, Baden-Württemberg
Seit 05.11.2025 um 08:59 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A5 (PLZ 79359). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 05.11.2025, 10:17 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgeschriebenen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im November 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im November 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im November 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.11.2025, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
bud/roj/news.de
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