Blitzer in Groß Schwiesow aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 02.04.2026 mobile Blitzer

Achtung, Radarkontrolle! Am 02.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Groß Schwiesow unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: dpa / Arne Dedert

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Groß Schwiesow gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Groß Schwiesow gerechnet werden.

Groß Schwiesow, Kreis Rostock: Standorte für Blitzer am 02.04.2026 in der Region in Mecklenburg-Vorpommern

Vorsicht am 📍 Standort Bützower Straße (Postleitzahl 18276 in Groß Schwiesow): Wie am 02.04.2026 um 10:11 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Stand: 02.04.2026, 12:46 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 12:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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/roj/news.de

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