Mobile Blitzer in Kollow aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 23.04.2026

Temposündern in Kollow drohen diesen Donnerstag (23.04.2026) hohe Strafen, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam fahren sollten, lesen Sie hier in diesem Artikel.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

In Kollow stehen derzeit 2 mobile Radarkontrollen bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Kollow kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Kollow, Kreis Herzogtum Lauenburg: Blitzer-Standorte am 23.04.2026 in der Region in Schleswig-Holstein

Seit 23.04.2026 um 20:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Königsstraße (PLZ 21527 in Kollow). Hier gilt ein Tempolimit von 50 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Seit 23.04.2026 um 19:24 Uhr ist weiterhin eine mobile Radarfalle 📍 auf der Königsstraße (PLZ 21527 in Kollow) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 100 km/h.

(Stand: 23.04.2026, 20:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

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Die Regeln für Blitzerwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 23.04.2026, 20:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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