Mobile Blitzer in Velden aktuell am Freitag: Wo am 24.07.2026 Radarkontrollen stattfinden

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. In Velden wird auch am heutigen Freitag (24.07.2026) geblitzt. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können momentanen Meldungen zufolge in Velden auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Velden kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 24.07.2026 die mobilen Radarfallen in Velden, Kreis Nürnberger Land, Bayern

Geblitzt wird am 📍 Standort LAU 11, PLZ 91235 in Raitenberg. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.07.2026 um 07:34 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 24.07.2026, 07:45 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.07.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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