Mobile Blitzer in Reiskirchen aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 11.03.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Auf den Straßen von Reiskirchen müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Mittwoch (11.03.2026) darauf achten, dass sie sich kein unnötiges Blitzerfoto einhandeln. An welchen Positionen momentan geblitzt wird und Aktuelles zum Bußgeldkatalog, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Momentan ist in Reiskirchen an einem Standort die Gefahr besonders hoch, eine Geldstrafe oder sogar Führerscheinentzug verordnet zu bekommen, wenn man zu schnell unterwegs ist. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Alle Blitzer am 11.03.2026 in Reiskirchen, Kreis Gießen, Hessen

Achtung am 📍 Standort Grünberger Straße (Postleitzahl 35447 in Reiskirchen): Wie am 11.03.2026 um 12:50 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 11.03.2026, 14:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Regeln für Radarwarner

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.03.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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