Mobile Blitzer in Hirschhorn/Pfalz aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 04.03.2026 in eine Radarfalle geraten können

Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute (04.03.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Hirschhorn/Pfalz unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Hier auf news.de finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Hirschhorn/Pfalz am Mittwoch in der Übersicht.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

In Hirschhorn/Pfalz steht derzeit nur eine mobile Radarkontrolle bereit, um Schnellfahrer zu ahnden. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Kaiserslautern sind daher ohne Gewähr.

Hirschhorn/Pfalz, Kreis Kaiserslautern: Aktuelle Radarfallen am 04.03.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Achtung 📍 auf der Hauptstraße (Postleitzahl 67732 in Hirschhorn/Pfalz): Wie am 04.03.2026 um 09:49 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 04.03.2026, 10:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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