Blitzer in Eglfing aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 10.12.2025 Raser ins Visier
Wer am heutigen Mittwoch in Eglfing mit überhöhtem Tempo fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 10.12.2025 werden von der Polizei wieder mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Eglfing.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Eglfing den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Eglfing kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 10.12.2025 die mobilen Radarkontrollen in Eglfing, Kreis Weilheim-Schongau, Bayern
Aufgepasst im 📍 Bereich Talstraße (Postleitzahl 82436 in Tauting, Untereglfing): Wie am 10.12.2025 um 16:45 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 10.12.2025, 18:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
- Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.12.2025, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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