Mobile Blitzer in Bruck aktuell am Montag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 04.05.2026

Geblitzt werden kann kostspielig werden. Wer heute, am 04.05.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf Brucks Straßen unterwegs ist, kann sich schnell ein Blitzerfoto einfangen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Montag und was sonst wichtig ist.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

In Bruck ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Bruck kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Blitzerstandorte in Bruck, Kreis Ebersberg, Bayern am 04.05.2026

Seit 04.05.2026 um 07:20 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Straßenname unbekannt (PLZ 85567 in Alxing). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 04.05.2026, 07:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie immer die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.05.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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