Blitzer in Welschneudorf aktuell am Mittwoch: Hier müssen Sie sich am 12.08.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! In Welschneudorf kann es für Verkehrsteilnehmer am 12.08.2026 unangenehm werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Mittwoch besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Welschneudorf an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Welschneudorf, Westerwaldkreis: Standorte für mobile Blitzer am 12.08.2026 in der Region in Rheinland-Pfalz

Geblitzt wird 📍 auf der Bad Emser Straße, PLZ 56412 in Welschneudorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.08.2026 um 07:28 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand: 12.08.2026, 11:17 Uhr)

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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