Mobile Blitzer in Klostermansfeld aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 16.04.2026 mobile Blitzer

Radarkontrollen auf den Straßen werden regelmäßig durchgeführt. In Klostermansfeld wird auch am heutigen Donnerstag (16.04.2026) geblitzt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den heutigen Messstellen der mobilen Blitzer.

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Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Klostermansfeld an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 16.04.2026, 16:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Klostermansfeld, Kreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt am 16.04.2026

Seit 16.04.2026 um 16:18 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B180 (PLZ 06308 in Klostermansfeld, Siersleben). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Desweiteren steht ein Blitzer am 📍 Standort B180, PLZ 06308 in Klostermansfeld, Siersleben. Der Standort wurde am 16.04.2026 um 15:09 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 100 km/h.

(Stand von: 16.04.2026, 16:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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