Blitzer in Westendorf aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 27.03.2026
Achtung, Radarkontrolle! In Westendorf kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 27.03.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Freitag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Momentanen Meldungen zufolge wird in Westendorf gerade an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 27.03.2026 die Radarkontrollen in Westendorf, Kreis Augsburg, Bayern
Achtung im 📍 Bereich B2 (Postleitzahl 86695 in Westendorf): Wie am 27.03.2026 um 07:34 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 120 km/h-Zone.
(Letzte Aktualisierung: 27.03.2026, 10:47 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im März 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 27.03.2026, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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