Mobile Blitzer in Marpingen aktuell am Donnerstag: Hier stehen am 10.09.2026 mobile Radarfallen

Vorsicht Autofahrer! Wer am heutigen Donnerstag (10.09.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Marpingens Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Marpingen an diesem Donnerstag im Überblick.

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Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Radargeräte wie dieses sind sehr flexibel einsetzbar und könnten an jeder Straße lauern. Autofahrer sollten in jedem Fall die Geschwindigkeitsvorgaben im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Klaus Eppele

Im Augenblick ist in Marpingen an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Saarland. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Marpingen gerechnet werden.

Alle Blitzer am 10.09.2026 in Marpingen, Kreis St. Wendel, Saarland

Achtung 📍 auf der Tholeyer Straße (Postleitzahl 66646 in Alsweiler, Marpingen): Wie am 10.09.2026 um 06:25 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Stand von: 10.09.2026, 07:17 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.09.2026, 07:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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