Blitzer in Schöntal aktuell am Donnerstag: Wo Sie am 18.12.2025 in eine Radarfalle geraten können
Autofahrer aufgepasst! Wer am heutigen Donnerstag (18.12.2025) zu schnell auf Schöntals Straßen unterwegs ist, muss mit teils hohen Ordnungsgeldern rechnen. Hier finden Sie alle Meldungen zu mobilen Blitzern in Schöntal an diesem Donnerstag im Überblick.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Infos zufolge in Schöntal an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Hohenlohekreis sind daher ohne Gewähr.
Alle Radarkontrollen am 18.12.2025 in Schöntal, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg
Seit 18.12.2025 um 06:12 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Gommersdorfer Straße (PLZ 74238 in Gommersdorf) auf Höhe BAGeno Raiffeisen eG. Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 18.12.2025, 06:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 18.12.2025, 06:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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