Mobile Blitzer in Dörpen aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 06.01.2026 geblitzt
Temposündern in Dörpen drohen diesen Dienstag (06.01.2026) deftige Strafgelder, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Informationen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders wachsam sein sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Meldungen zufolge in Dörpen auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Emsland. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Dörpen gerechnet werden.
Dörpen, Kreis Emsland: Blitzer-Standorte am 06.01.2026 in der Region in Niedersachsen
Aufgepasst im 📍 Bereich Bundesstraße (Postleitzahl 26892 in Dörpen): Wie am 06.01.2026 um 16:12 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.
(Stand: 06.01.2026, 19:17 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im Januar 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im Januar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Januar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.01.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Die Nachrichten von heute im Überblick
- E-Auto-Ladestation zuhause: Die wichtigsten Voraussetzungen für eine sichere Wallbox-Installation
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.