Mobile Blitzer in Oberthulba aktuell am Sonntag: Mobile Blitzer am 21.12.2025
Wer an diesem Sonntag in Oberthulba sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 21.12.2025 kann es für Sie teuer werden. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Oberthulba.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Oberthulba an einem Standort gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Oberthulba kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarfallen in Oberthulba, Kreis Bad Kissingen, Bayern am 21.12.2025
Vorsicht im 📍 Bereich Ersatzneubau Thulabrücke (Postleitzahl 97723 in Reith): Wie am 21.12.2025 um 14:03 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 80 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 21.12.2025, 18:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 21.12.2025, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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