Mobile Blitzer in Mügeln aktuell am Donnerstag: Wo am 25.12.2025 Radarkontrollen stattfinden
Am 25.12.2025 heißt es: "Fuß vom Gas". Am heutigen Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Mügeln an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn sonst drohen Bußgelder! In diesem Artikel finden Sie die aktuellen Blitzerpositionen in Mügeln und was Sie sonst noch beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Im Augenblick ist in Mügeln an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu rasen. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Sachsen sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 25.12.2025 die mobilen Blitzer in Mügeln, Kreis Nordsachsen, Sachsen
Seit 25.12.2025 um 11:32 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort K890 (PLZ 04769 in Niedergoseln). Hier gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 25.12.2025, 11:45 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im Dezember 2025
Die Regeln für Radarwarner
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.12.2025, 11:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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