Mobile Blitzer in Schemmerhofen aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 03.07.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Rasern in Schemmerhofen drohen diesen Freitag (03.07.2026) deftige Strafgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders aufmerksam fahren sollten, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

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Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vor kleinen Blitzer-Türmen wie diesem sollte man sich als Autofahrer in Acht nehmen. Sie können im sowohl an Landstraßen außerorts als auch im Stadtgebiet stehen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Meldungen zufolge in Schemmerhofen im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schemmerhofen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarkontrollen in Schemmerhofen, Kreis Biberach, Baden-Württemberg am 03.07.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich Biberacher Straße, PLZ 88433 in Ingerkingen. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.07.2026 um 18:54 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 03.07.2026, 19:15 Uhr)

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

In Deutschland gilt laut StVO: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Spezielle Blitzerwarn-Geräte sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Warnfunktion in Navi-Apps muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.07.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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