Blitzer in Limbach aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 24.04.2026 Raser ins Visier
In Limbach wird heute geblitzt! An diesem Freitag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Limbach am 24.04.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie auf dieser Seite.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Limbach gerade an 2 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Limbach kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Limbach, Neckar-Odenwald-Kreis: Radarkontrollen am 24.04.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Am 📍 Standort B27, PLZ 74838 in Heidersbach (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 24.04.2026 um 10:57 Uhr.
Weiterhin ist ein Blitzer im 📍 Bereich B27, PLZ 74838 in Heidersbach aufgebaut, Tempolimit hier: 60 km/h. Die Position ist seit 24.04.2026 um 10:03 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 24.04.2026, 11:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
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Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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