Blitzer in Weingarten (Pfalz) aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 26.02.2026 geblitzt
Im Umkreis von Weingarten (Pfalz) müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Donnerstag (26.02.2026) besonders auf der Hut sein, dass ihr Tacho nicht zu viel anzeigt. Wo es aktuell blitzt und mit welchen Strafgeldern zu rechnen ist, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Infos zufolge in Weingarten (Pfalz) auf nur einer Straße in einen Blitzer geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Weingarten (Pfalz) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 26.02.2026 die Radarfallen in Weingarten (Pfalz), Kreis Germersheim, Rheinland-Pfalz
Achtung am 📍 Standort L507 (Postleitzahl 67366 in Weingarten (Pfalz)): Wie am 26.02.2026 um 07:30 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 50 km/h-Zone geblitzt.
(Stand: 26.02.2026, 10:18 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 10:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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