Blitzer in Sasbach am Kaiserstuhl aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 12.12.2025 vor Radarfallen in Acht nehmen
Hinweis für alle Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Freitag (12.12.2025) mit überhöhter Geschwindigkeit auf den Straßen von Sasbach am Kaiserstuhl unterwegs ist, muss mit teils hohen Strafgeldern rechnen. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Sasbach am Kaiserstuhl am heutigen Freitag in der Übersicht.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Sasbach am Kaiserstuhl an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Sasbach am Kaiserstuhl gerechnet werden.
Alle mobilen Blitzer am 12.12.2025 in Sasbach am Kaiserstuhl, Kreis Emmendingen, Baden-Württemberg
📍 Auf der Meerweinstraße, PLZ 79361 in Leiselheim (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 12.12.2025 um 07:51 Uhr.
(Stand: 12.12.2025, 10:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Dezember 2025
- Bußgelder für Ampelverstöße im Dezember 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im Dezember 2025
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.12.2025, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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