Mobile Blitzer in Weissach im Tal aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 05.02.2026 geblitzt
Heute wird in Weissach im Tal die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Donnerstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. Auf welchen Straßen in Weissach im Tal am 05.02.2026 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt bei news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Weissach im Tal im Augenblick auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Weissach im Tal kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 05.02.2026 die mobilen Radarfallen in Weissach im Tal, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
Seit 05.02.2026 um 08:37 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich L112 (PLZ 73635 in Oberweissach, Wattenweiler). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand: 05.02.2026, 10:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsunterschreitung im Februar 2026
Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.02.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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